Alle wichtigen Unterlagen findet Ihr hier:


Hinweis zur Beitragszahlung

 

Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Mitglied. Das jeweilige Mitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung dieses Beitrags verantwortlich.

 

Laut unserer Satzung sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. März eines jeden Jahres zu zahlen.

Wir mussten leider feststellen, dass Beiträge nach wie vor eher schleppend bezahlt werden. Wir dürfen Euch bitten, einen Dauerauftrag einzurichten (und uns diesen nachzuweisen) oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; wir ziehen die Beiträge zu Beginn des jeweils neuen Jahres ein. So können sie nicht vergessen werden.

 

Hinweis: Bei Beitragsrückstand erfolgt keine Impfstoffausgabe!

 

Beiträge ab dem 1. Januar 2024:

Die jährlichen Beiträge wurden in der Mitgliederversammlung am 25. Februar 2023 wie folgt beschlossen:

  •     Einzelmitgliedschaft: 30,00 EUR (bisher 15,00 EUR)
  •     Aufnahmegebühr: 20,00 EUR (bisher 10,00 EUR)
  •     Familienmitgliedschaft: 50,00 EUR (bisher 25,00 EUR)
  •     Die Aufnahmegebühr bei den Familienmitgliedschaften bleibt
        stabil bei 10,00 EUR pro Person.
  •     Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr bleiben
        beitragsfrei.
  •     Jugendliche ab dem 12. bis zur Vollendung des 18. Lebens-
        jahres zahlen 5,00 EUR/Jahr.
  •     Eine Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche fällt
       zukünftig nicht mehr an.