Aufnahmeformular mit SEPA-Lastschriftmandat
Formulare für Neu-Hühnerhalter:
Erhebungsbogen für Geflügelhaltungen KV Bad Kreuznach
Hinweis zur Beitragszahlung
Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Mitglied. Das jeweilige Mitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung dieses Beitrags verantwortlich.
Laut unserer Satzung sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. März eines jeden Jahres zu zahlen.
Wir mussten leider feststellen, dass Beiträge nach wie vor eher schleppend bezahlt werden. Wir dürfen Euch bitten, einen Dauerauftrag einzurichten (und uns diesen nachzuweisen) oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; wir ziehen die Beiträge zu Beginn des jeweils neuen Jahres ein. So können sie nicht vergessen werden.
Hinweis: Bei Beitragsrückstand erfolgt keine Impfstoffausgabe!
Beiträge ab dem 1. Januar 2024:
Die jährlichen Beiträge wurden in der Mitgliederversammlung am 25. Februar 2023 wie folgt beschlossen: