Impf-Termine 2024

Termine der Impfungen gegen ND in der 1. Jahreshälfte

Die Impfungen im ersten Halbjahr gegen die Newcastle Desease (ND) finden statt am

 

13.01.2024,

17.02.2024,

30.03.2024,

11.05.2024,

22.06.2024,

 

jeweils samstags!

BITTE BEACHTEN: Der Impfabstand zwischen den ersten beiden Impfungen wurde um eine Woche verkürzt, da sich bei der ursprünglichen Planung mehrfach Terminkollisionen bei den Impfverantwortlichen ergeben haben.

 

ACHTUNG! Impfstoffausgabe zwischen 9:30 Uhr und 10:30 Uhr.

 

Wir bitten deshalb darum, dass Ihr Euch pünktlich auf dem Vereinsgelände einfindet, da der Impfstoff unmittelbar nach dem Ansetzen beginnt abzubauen und i.d.R. lediglich 2 Stunden brauchbar ist. Züchter, die Impfbücher in Händen haben, bringen diese bitte zu dem Termin mit. Die Bücher werden nach der Bestätigung der Impfung durch den Tierarzt im Vereinsheim oder beim Zuchtwart vorgehalten und können auch gerne bis zur nächsten Impfung dort verbleiben.

 

Bitte beachten:

Der Impfstoff für 1.000 Tiere wird in 1 Liter Wasser gelöst, so dass lediglich 1 ml pro Tier ausgegeben wird! Diese Menge ist vom Tierhalter vor dem Tränken in der Menge mit sauberem Trinkwasser zu strecken, das die Tiere innerhalb der o.g. Zeit (Achtung, die Zeit "läuft" ab dem Anmischen des Impfstoffs mit Wasser!) aufnehmen können.

Gerade vor dem Hintergrund der derzeit wieder aktuellen Vogelgrippe müssen wir sicherstellen, dass die Tiere ihren Impfstoff restlos und innerhalb der o.g. 2 Stunden aufnehmen, um den Impfschutz gegen ND zu gewährleiten. Bitte deshalb bei der Anmeldung vor Ort die genaue Anzahl der Tiere mitteilen. Am besten wäre es, den Namen des Halters plus die Anzahl der zu impfenden Hühner auf das Gefäß zu schreiben. Das erleichtert uns unsere Arbeit ungemein.

 

Wichtige Hinweise:

Die Hühner sind nach den Vorgaben der Impfstoffhersteller zu impfen, nur dann gilt der Impfschutz als vollständig! Der Hersteller des von uns verwendeten Impfstoffs schreibt einen 6-wöchigen Abstand zwischen den Impfungen vor! Bei dieser Impfung handelt es sich lt. EU-Recht um eine PFLICHTIMPFUNG! Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

Solltet Ihr am Tag der Impfstoffausgabe verhindert sein, sorgt für eine Vertretung, die den Impfstoff für Euch abholen und die Hühner impfen kann.

Eine Abgabe von Impfstoff an Hühnerhalter setzt eine Mitgliedschaft im GZV Bad Sobernheim voraus. Beitrittserklärungen sind im Vereinsheim verfügbar. Die Mitgliedschaft kann auch am Tag der Impfstoffabgabe beantragt werden.

 

Hinweise zur Impfung:

  • Außer den mit der Impfstoffausgabe befassten Personen sollten sich im Bereich der Impfstoffausgabe maximal zwei weitere Personen aufhalten, damit wir den Überblick behalten.
  • Mund-Nase-Bedeckung ist nicht mehr notwendig, gefährdeten Personen wird er jedoch angeraten.
  • Meldet Euch an und gebt dabei Euer Behältnis für den Impfstoff ab. Bitte verseht dieses bereits vorher mit Eurem Namen sowie der Anzahl Eurer Tiere.
  • Wir geben anschließend - sofern vorhanden - die Impfbücher aus. Bitte füllt diese aus, denn das erleichtert uns unsere Arbeit.
    Wir geben gerne Hilfestellung dabei.

Eine Erinnerung per WhatsApp ist möglich (bitte unter der Nummer 0 176 - 26 130 901 oder über die E-Mail-Adresse info@gzv-sobernheim.de anmelden). Die Erinnerung kommt via WhatsApp-Nachricht aufs Handy.

 

Bitte beachtet unbedingt den gesetzlich vorgeschriebenen 6-Wochen-Impfrhythmus. Ein unvollständiger Impfstatus kann - sollte bei einer Beprobung fehlender Impfschutz bestätigt werden - empfindliche Bußgelder  von bis zu 25.000,00 EUR nach sich ziehen.