Kleintierzoo

Der sog. Kleintierzoo ist seit jeher das Herzstück des Geflügelzuchtvereins Bad Sobernheim.

Früher war er das Ausflugsziel für Familien mit Kindern, heute ist er besonders für die Züchter ein nicht wegzudenkender Treffpunkt sowie Heimstatt verschiedenster Hühnerrassen sowie Papageien und Sittiche.

Zwischenzeitlich beherbergt der Kleintierzoo auch eine stattliche Anzahl unterschiedlicher Hühnerrassen, darunter auch solche, die auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) geführt werden, wie z.B. Deutsche Lachshühner und Wyandotten. Damit trägt der Verein und seine in ihm organisierten Züchterinnen und Züchter entscheidend zur Erhaltung des Genpools dieser Rassen bei.


Wichtige Infos für Interessenten für und Pächter von Volieren:

  • Die Unterhaltung der Volieren ist aufwändig, auch dadurch bedingt, dass die Ställe und Gehege im Laufe der Jahre einen gewissen Renovierungsrückstau erfahren haben. Aktuell ist der Pachtpreis für die Volieren gering, wir halten jedoch die Pächter verstärkt dazu an, Eigenleistung zur Renovierung und Erhaltung der Bausubstanz zu erbringen.
  • Aufgrund der gestiegenen Wasser- und Energiepreise mussten wir rückwirkend ab 2021 (die Abrechnungen der Wasser- und Energieversorger kamen erst Anfang 2022) die Pauschalen für den Wasser- sowie die Kosten für den Stromverbrauch erhöhen. Die bislang gezahlten Beträge reichen zur Abdeckung der zu zahlenden Beträge nicht aus.
  • Nach wie vor gilt die Hausordnung aus dem Jahr 2020; wir bitten dies zu beachten. Die Volieren sind in sauberem Zustand und die darin befindlichen Tiere gesund zu erhalten. Der Vorstand wird demnächst regelmäßige Kontrollen unter hygiene- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufnehmen.
  • Die Volieren sind grundsätzlich zu besetzen! Volieren, die über das Jahr gesehen und zusammengerechnet ein Vierteljahr nicht besetzt waren, sind an den Verein zurückzugeben! Eine Unterverpachtung durch den Pächter ist grundsätzlich nicht möglich!
  • Der Vorstand wird für die komplette Zuchtanlage neue Pachtverträge erstellen und diese zeitnah mit den Pächtern (auch mit Langzeitpächtern) abschließen. Es ist davon auszugehen, dass die bislang lediglich mündlich bestehenden Verträge im Vorfeld gekündigt werden müssen, um Rechtssicherheit für beide Seiten zu erlangen.